Konzept und Statuten
KONZEPT
Idee
Das Schaffen eines Treffpunktes in Form einer Bar für junge und junggebliebene Menschen aus der Region Trogen – Appenzellerland – St.Gallen. Uns fehlt ein Ort in der Umgebung, wo wir gemütlich den Abend verbringen können. Einerseits die Abende unter der Woche, andererseits aber auch am Wochenende. Der Treffpunkt soll öffentlich sein. Der Treffpunkt soll die Möglichkeit bieten, kleine kulturelle Anlässe und Aktionen zu organisieren.
Lokalität
Das Betreiben und Organisieren des Treffpunktes soll der Vorstand des Vereins „IG Lauter“ übernehmen. Verantwortlich für die einwandfreie Betreibung der Bar sind der Wirt und sein Stellvertreter, die auf dem Gesuch der Betriebsbewilligung für ein Gastgewerbe angegeben sind. Wenn das Projekt von der Gemeinde bewilligt wird, beginnen wir mit einem kleinen Umbau des Raumes. Unser Ziel ist es, den Treffpunkt Mitte bis Ende März zu eröffnen.
Verantwortlichkeit
Verantwortlich ist der Verein „IG Lauter“, dessen Mitglieder nicht als Einzelpersonen haften.
Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind alle im Alter von 19 und 20 Jahren. Viele davon haben die Kantonsschule absolviert. Und alle sind sehr motiviert ein Treffpunkt in Form einer Bar zu organisieren und zu betreiben. Wir sind zuversichtlich, unser Projekt umzusetzten.
Für Nachfragen & Rückmeldungen steht der Präsident gerne zur Verfügung:
Valentin Surber
valentin.surber(at)gmx.net
STATUTEN
1. Name, Rechtsform und Zweck
Art.1 Unter dem Namen IG-Lauter besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB Art.2
Der Verein IG-Lauter will ein öffentlicher Treffpunkt in Form einer Bar für Junge und Junggebliebene schaffen und betreiben, und kulturelle Aktionen und Anlässe in und um die Bar organisieren.
2. Organisation
Art.3 Die Organe des Vereins IG-Lauter sind
a) Hauptversammlung
b) Vorstand bestehend aus mindestens drei Mitgliedern
c) Revisor/in
Art.4 Die ordentliche Hauptversammlung findet im Frühling statt. Ausserordentliche Vollversammlungen
können auf Beschluss des Vorstands einberufen werden. Die Hauptversammlung beschliesst über:
a) Erlass und Revision der Statuten
b) Genehmigung von Protokoll, Jahresbericht und Jahresrechnung
c) Festsetzung der Jahresbeiträge
d) Wahlen des Vorstands und des/der Revisor/in
e) Wünsche und Anträge
Art.5 Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten, über die nicht nach Art.4 Absatz a)-e) die
Hauptversammlung zu beschliessen hat. Die Mitglieder des Vorstands verpflichten den Verein kollektiv zu zweien mit ihrer Unterschrift. Sie sind zu zweit beschlussfähig. Der Vorstand ist für seine Tätigkeiten gegenüber der Hauptversammlung verantwortlich. (Der Vorstand wählt die Arbeitsgruppen)
3. Mitgliedschaft
Art.6 Jede Frau/jeder Mann kann durch Einzahlung des Jahresbeitrags Mitglied des Vereins IG-Lauter werden.
4. Haftung
Art.7 Jegliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Für Ansprüche Dritter haftet ausschliesslich der Verein mit seinem Vermögen.
5. Inkrafttreten
Art.8 Diese Statuten sind am 6. Januar 2008 in Kraft getreten.
6. Auflösung
Art.9 Bei Auflösung des Vereins soll das Vereinsvermögen der Jugendkulturförderung zufliessen. Die Hauptversammlung entscheidet darüber.
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Statuten und Konzept können als PDF heruntergeladen werden
- Statuten: http://mjoelk.com/web/statuten.pdf
- Konzept: http://mjoelk.com/web/konzept.pdf
